Geldwäscher am Werk

JUSTIZ Nur fünf Prozent werden überführt

Die Bremer CDU interessiert sich für Geldwäsche – und wollte vom Senat wissen, wie effektiv die polizeiliche Verfolgung solcher Delikte ist. Die Ergebnisse: Seit dem Jahr 2008 gab es insgesamt 672 Anzeigen wegen Geldwäsche, aber nur in 34 Fällen erfolgte eine Verurteilung.

Ein „Geldwäscher“ ist zu einer Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt worden, 26 kamen mit einer Geldstrafe davon. „Schließlich ist zwei weiteren Abgeurteilten ein Zuchtmittel nach Jugendstrafrecht auferlegt worden.“ Die CDU wollte auch wissen, ob unter den überführten Geldwäschern auch Berufs-Kollegen waren, also zum Beispiel Immobilienmakler, Notare oder Mitarbeiter von Banken oder Sparkassen. Dazu liegen bei der Polizei keine Hinweise vor. Der Fall eines CDU-Mitgliedes und ehemaligen Innensenators, der in den Verdacht der Beihilfe zur Geldwäsche geriet, liegt schon länger zurück.

Auch über die vermutete „Dunkelziffer“ bei dieser Deliktart wollte die Polizei keine Auskunft erteilen.  KAWE