Edeka unterliegt Mitbestimmung

NÜRNBERG dpa ■ Die Edeka Handelsgesellschaft Nordbayern-Sachsen-Thüringen mbH unterliegt nach Auffassung des Landgerichts Nürnberg-Fürth der Mitbestimmung. Im Streit über den Status einer der sieben Regionalgesellschaften einer der größten deutschen Lebensmittelketten gab die 1. Kammer für Handelssachen der Gewerkschaft Ver.di Recht. Die GmbH sei herrschendes Unternehmen in einem Konzern, in dem die für die Mitbestimmungspflicht erforderliche Zahl von Beschäftigten deutlich überschritten werde. Mit dem Urteil ist nach Auffassung der Gewerkschaft die Zeit vorbei, in der sich Edeka hinter genossenschaftlichen Strukturen verstecken und damit die Mitbestimmung unterbinden könne. Eine Edeka-Sprecherin verwies darauf, dass sich die Entscheidung nur auf die Edeka Handelsgesellschaft Nordbayern-Sachsen-Thüringen beziehe und noch nicht rechtskräftig sei.