Durchbruch oder Flickwerk?

DAILY DOPE (694) Regierung verabschiedet Anti-Doping-Gesetzentwurf

BERLIN taz/dpa | Die Bundesregierung hat in der Kabinettssitzung am Mittwoch den Entwurf des Anti-Doping-Gesetzes verabschiedet und will damit auch das Selbstdoping und den Besitz von leistungssteigernden Mitteln streng ahnden. „In Deutschland wurde seit Jahrzehnten über ein Anti-Doping-Gesetz gestritten. Ich bin froh, dass uns jetzt ein Durchbruch gelungen ist“, erklärte Bundesjustizminister Heiko Maas. „Dopern droht in Zukunft nicht mehr nur eine Wettkampfsperre, sondern im schlimmsten Fall auch das Gefängnis“, unterstrich der SPD-Politiker.

Eine Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag ist noch für dieses Jahr vorgesehen. Möglicherweise wird es zu weiteren Veränderungen kommen. Nach massiver Kritik von Datenschützern wurde der Gesetzesentwurf bereits leicht modifiziert. Der rheinland-pfälzische Datenschutzexperte Stefan Brink beklagte allerdings gegenüber der Süddeutschen Zeitung, auch nach dem von der Bundesregierung verabschiedeten Gesetzesentwurf habe die Nationale Anti-Doping-Agentur (Nada) künftig umfangreichen und unkontrollierten Zugang zu personenbezogenen Daten der Sportler. Denn Gerichte und Staatsanwaltschaften sind künftig berechtigt, derlei Daten an die Nada weiterzugeben.

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hatte zuletzt massive Bedenken gegen den Straftatbestand des Selbstdopings schon bei geringsten Mengen angemeldet. Der DOSB fürchtet eine Beeinträchtigung der Autonomie des Sports und der Funktionsfähigkeit der eigenen Gerichtsbarkeit, auch wenn deren Legitimität erstmals durch das neue Anti-Doping-Gesetz anerkannt werden soll.

Dieses Vorhaben werten aber wiederum Sportrechtler wie Dr. Michael Lehner für nicht verfassungskonform. Sie verweisen auf das Urteil des Münchner Oberlandesgerichts, das im Fall der Eisschnellläuferin Claudia Pechstein die Monopolstellung der Sportgerichtsbarkeit gerügt hat. Im Revisionsverfahren wird der Bundesgerichtshof darüber entscheiden.