Wecker darf NPD beschimpfen

NÜRNBERG dpa ■ Beschimpfungen der rechtsextremen NPD bleiben für den Liedermacher Konstantin Wecker ohne strafrechtliche Konsequenz. Die Nürnberger Staatsanwaltschaft stellte nach mehrwöchiger Prüfung ein Ermittlungsverfahren gegen Wecker wegen angeblicher Beleidigung der NPD ein. Auch gegen Besucher eines Wecker-Konzerts in Erlangen werde nicht länger ermittelt, teilte die Justiz gestern mit. Wecker hatte bei dem Konzert am 12. November seine Zuhörer aufgefordert, den Satz „Die NPD ist braunes Pack und eine Verbrecherbande“ im Chor aufzusagen. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft handelte es sich bei den Äußerungen um Beiträge zur öffentlichen Meinungsbildung. Überspitzte und polemische Formulierungen seien dabei zulässig. An dem Konzert nahm der Vorsitzende der Israelitischen Kultusgemeinde Nürnberg, Arno Hamburger, als Ehrengast teil. Gegen ihn hatte die Justiz ebenfalls ermittelt, weil er die NPD als „Verbrecherpartei“ und „braune Verbrecher“ bezeichnet hatte.