Asylsuchende Mercy A. klagt

BABY-TOD

Waren die Krankenschwestern im Flüchtlingslager Horst unschuldig am Tod des Babys der Asylsuchenden Mercy A.? Darum geht es derzeit in einem Prozess in Schwerin, bei dem Mercy A. das Land Mecklenburg-Vorpommern auf 10.000 Euro Schmerzensgeld verklagt.

Als Mercy A. nach Horst kam, war sie hochschwanger. In der Nacht zum 11. Mai 2010 suchte sie die Krankenstation auf, weil sie Fruchtwasser verlor, ohne dass die Wehen einsetzten – das bedeutet eine hohe Infektionsgefahr für den Fötus. Dennoch riefen die beiden diensthabenden Schwestern weder einen Krankenwagen noch untersuchten sie die Schwangere. Stattdessen wurde Mercy A. in eine andere Flüchtlingsunterkunft verlegt, einen weiteren Tag später wurde das Baby tot geboren.

Bei dem Prozess gaben die Krankenschwestern in Horst an, sie hätten der Schwangeren nicht geglaubt, dass sie Fruchtwasser verliere. Offenbar dachten sie, Mercy A. wolle sich lediglich ihrer Verlegung entziehen. „Beide gaben an, dass sie bei einem Fruchtwasserabgang normalerweise einen Krankenwagen gerufen hätten, da eine Schwangere dann sofort ins Krankenhaus müsse“, sagt Mercy A.s Anwältin Daniela Hödl.

Dennoch konnte das Schweriner Landgericht kein schuldhaftes Fehlverhalten bei den Krankenschwestern erkennen. Sie hatten ausgesagt, trotz aller Zweifel hätten sie Mercy A. angeboten, sie zum Arzt zu bringen, was diese jedoch abgelehnt habe. Mercy A. bestreitet das. Anfang der Woche ist sie in die Berufung gegangen.  KVA