Schärfere Vergabe

Wer die hiesigen Tarifverträge nicht einhält, soll künftig keine Chance auf große staatliche Aufträge haben

Das Gesetz klingt kompliziert, vor allem aber bürokratisch. „Gesetz zur Änderung des Vergabegesetzes für das Land Bremen“ heißt es, und am Donnerstag wurde es in erster Lesung in der Bremischen Bürgerschaft behandelt. Das Ziel: Wer die hier geltenden Tarifverträge und die sozialen Mindeststandards nicht einhält, wer Tarifflucht begeht oder aber Dumpinglöhne zahlt, soll keine öffentlichen Aufträge bekommen. „Wer faire Löhne zahlt“, sagt Silvia Schön, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der grünen Bürgerschaftsfraktion, „der soll dadurch keinen Nachteile erleiden“.

Allerdings soll das Gesetz von Rot-Grün nicht alle öffentlichen Aufträge betreffen, sondern nur jene, die nicht „freihändig“ vergeben werden können. Nicht betroffen wären demzufolge beispielsweise Bau-, Liefer- und Dienstleistungsverträge, die ein Volumen von weniger als 10.000 Euro haben, auch für Bauaufträge, die weniger als 250.000 Euro kosten, gilt es allenfalls eingeschränkt.

Alles andere wäre „zu bürokratisch“, sagt Schön. Natürlich sei es „wünschenswert“, wenn alle sich an Tarifverträge und Mindeststandards hielten – doch staatlicherseits zu kontrollieren sei dies nicht. Auch von einem Mindestlohn ist in dem Gesetzentwurf, der nach einer voraussichtlich im Januar stattfindenden Anhörung noch im Frühjahr kommenden Jahres verabschiedet werden soll, zunächst nicht die Rede.

Als verbindlich festgeschrieben werden sollen die Tarifverträge „am Ort der Leistungserbringung“. Das heißt: Egal, ob ein sich auf eine Ausschreibung bewerbendes Unternehmen aus Sachsen oder Portugal kommt – was zählt, ist der Tarifvertrag in Bremen oder Bremerhaven. Der Senat soll darum eine Liste entsprechender, „als repräsentativ anzusehender“ Verträge erstellen. Bei Verstößen sind Geldbußen von bis zu 50.000 Euro möglich, Kontrollen sollen nicht mehr nur bei konkretem Verdacht, sondern routinemäßig durchgeführt werden können – bloß: Zusätzliches Personal wird die Verwaltung dafür nicht einstellen können.

Insbesondere die Tarifvertrags-Liste bedarf laut Monique Troedel (Linke) noch einiger Nachjustierungen, „um mögliche Interpretationsspielräume zu minimieren“. Ähnlich Inga Nitz, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linksfraktion, die in der Bürgerschaftsdebatte am Donnerstag darauf hinwies, dass der Bremer Gesetzentwurf dem Beispiel der rot-roten Koalition folge. Sie lobte die umweltpolitischen Neuerungen – erstmals sind ökologische Standards aufgenommen – monierte jedoch, dass diese zu unverbindlich blieben: „Eine bloße Übernahme von sozialen und ökologischen ,Kann-Bestimmungen‘ aus den EU-Vergaberichtlinien sind uns zu wenig.“ Bei der Beschaffung importierter Produkte sollten diejenigen aus fairem Handel bezogen werden. mnz