RAPPER VOR GERICHT
: Bushido darf fehlen

Rapper Bushido hat an diesem Dienstag in Berlin einen Gerichtstermin wegen Beleidigung. Vor Ort wird er aber nicht sein, weil die Richterin den 33-jährigen Star der Rapperszene vom Erscheinen befreit hat. Eigentlich muss jeder Angeklagte persönlich zu seinem Strafprozess antreten. Das Gericht kann aber auf die Anwesenheit verzichten, wenn sich der Angeklagte, wie Bushido, gegen einen Strafbefehl wehrt. In solchen Fällen kann ein Anwalt die Interessen wahrnehmen. Richter können auch ohne Angeklagte verhandeln, wenn diese bereits vernommen wurden. (dpa)