Jäger klagen für den Abschuss

Schleswig-Holsteins Jäger klagen gegen die eingeschränkte Pirsch, die im März 2014 von Umweltminister Robert Habeck (Grüne) per Verordnung in Kraft gesetzt wurde. Gegen die Jagd und Schonzeitenverordnung haben 14 Kläger sogenannte Normenkontrollanträge beim Oberverwaltungsgericht in Schleswig eingereicht. Sie werden von landwirtschaftlichen Verbänden unterstützt. Das neue Jagdrecht sieht etwa eine ganzjährige Schonzeit für Nebelkrähen und Türkentauben vor und beschränkt die Jagd auf Füchse oder Wildkaninchen. Aus Sicht der Kläger verletzt die Verordnung ihr Jagdrecht und so das grundrechtlich geschütztes Eigentumsrecht.  (dpa)