Aktenordner zu Weihnachten

WASSERBETRIEBE Gericht: Mit der Verheimlichung von Unterlagen hat der Senat die Verfassung gebrochen

Der Senat hat mit seiner Geheimhaltung von Details zur Privatisierung der Wasserbetriebe erneut gegen die Landesverfassung verstoßen. Das entschied der Berliner Verfassungsgerichtshof am Dienstag auf Klage von Heidi Kosche. Die Grünen-Abgeordnete verlangt seit Jahren Einblick in alle 180 Aktenordner, die die Senatsverwaltung für Finanzen zu dem Geschäft angelegt hat. Sie beruft sich dabei auf die Landesverfassung, die Abgeordneten ein Akteneinsichtsrecht einräumt.

Der rot-rote Senat hatte Kosches Antrag zunächst abgelehnt. Im Sommer 2010 urteilte der Verfassungsgerichtshof, dass die vom Senat genannten Argumente für die Ablehnung nicht ausreichend seien. Kosche bekam nun Zugang zu mehreren Aktenordnern, aber nicht zu allen Dokumenten. Es fehlten unter anderem Vorlagen für den Aufsichtsrat der Wasserbetriebe – hier handele es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Kosche dürfe die Unterlagen nicht sehen, da die privaten Interessen der Miteigentümer RWE und Veolia an der Geheimhaltung überwiegen würden.

Auf erneute Klage von Kosche kassierte der Verfassungsgerichtshof jetzt auch diese Begründung: Sie sei ebenfalls zu pauschal. „Das ist ein sehr, sehr schönes Weihnachtsgeschenk“, sagte Kosche nach der Urteilsverkündung. In anderen Punkten akzeptierte das Gericht allerdings die Verweigerung der Akteneinsicht. TAZ