Schärfere Regeln

JUSTIZ Niedersachsen sieht bei seinen Sicherungsverwahrten genauer hin. Reaktion auf spektakuläre Ausbrüche

Ab heute gelten in Niedersachsen strengere Regeln für den Umgang mit den derzeit 44 Sicherungsverwahrten im Land. Zu Monatsbeginn verschärft das Justizministerium unter anderem die Vorschriften für Ausflüge außerhalb der Anstaltsmauern.

Demnach kann die Anstaltsleitung in Einzelfällen bis zu zwei Justizangestellte als Begleiter anordnen. Darüber hinaus müssen nach Angaben des Ministeriums jegliche Aus- und Freigänge vom 1. April an mindestens vier Wochen vorher mit Angabe des Ausflugsziels angemeldet werden.

Mit der Verschärfung reagiert das Ministerium auf zwei Zwischenfälle im vergangenen Jahr: Im Mai 2014 war zunächst ein Mann von einem Freigang aus der sozialtherapeutischen Abteilung der Justizvollzugsanstalt Lingen nicht zurückgekehrt und hatte zudem ein 13-jähriges Mädchen überfallen und schwer missbraucht. Der Mann wurde inzwischen zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt.

Im Oktober war auch in Hannover einem Sicherungsverwahrten die Flucht gelungen, die erst fünf Tage später beendet werde: Am 8. Oktober wurde er in Göttingen von der Polizei aufgegriffen.

Derzeit gibt es in den niedersächsischen Justizvollzugsanstalten 44 Sicherungsverwahrte. Die meisten davon leben in der eigens für sie errichteten Anstalt in Rosdorf im Landkreis Göttingen. Insgesamt hat es 2014 nach Angaben des Ministeriums mehr als 170.000 Aus- und Freigänge in Niedersachsen gegeben, dabei seien drei bekannt gewordene Straftaten verübt worden.  (dpa)