miethai: mieterhöhung
: Wer aufpasst, kann sparen

Nicht wenige Vermieter nutzen derzeit den neu erschienen Mietenspiegel 2007, um Mieterhöhungen zu verlangen. Auch wenn es kurz vor Weihnachten ist: Panik ist nicht angesagt: Mieter haben mindestens zwei Monate Zeit, das Erhöhungsschreiben zu überprüfen. Also, bitte nicht aus Zeitmangel – und weil man die Sache vom Tisch haben will –zustimmen und zahlen, sondern zunächst das Erhöhungsbegehren rechtlich prüfen lassen.

Vermieter müssen eine ganze Reihe von Formalien einhalten, damit die Mieterhöhung überhaupt wirksam ist. Hieran scheitern nach wie vor nicht wenige, selbst manche Großvermieter beherrschen die formalen Regeln nur unzureichend.

Manche Vermieter ordnen die Wohnungen ihrer Mieter in die Kategorie mit Sammelheizung und/oder Badezimmer ein und verlangen auf dieser Grundlage eine Mieterhöhung, obwohl diese Ausstattung von den Mietern selbst eingebaut wurde. Nicht selten herrscht auch die irrige Vorstellung vor, nach zehn oder zwanzig Jahren sei die Investition der Mieter abgewohnt, und der Vermieter dürfe sich die Ausstattung zurechnen. Soweit Heizungsanlage und/oder Bad von den Mietern eingebaut wurden, bleibt es aber dabei: Die Wohnung ist ohne Bad und/oder Sammelheizung ausgestattet.

Bei der Einordnung in das einschlägige Rasterfeld des Mietenspiegels gilt: Wohnungen, die insgesamt durchschnittliche Eigenschaften nach dem Maßstab der jeweiligen Baualtersklasse haben, sind im Bereich des Mittelwertes einzuordnen. Verlangen Vermieter den Oberwert eines Feldes als Vergleichsmiete, wäre dies nur richtig, wenn die Wohnung im Vergleich zu anderen Mietobjekten dieser Kategorie aufgrund einer weit überdurchschnittlichen Ausstattung und Umgebung sozusagen die beste denkbare Variante wäre.

ANDREE LAGEMANN ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, ☎ 431 39 40, www.mhm-hamburg.de