LEHRER AUF ZEIT
: Kein Geld in den Ferien

Das Bundesarbeitsgericht hat die gängige Praxis der Schulämter gebilligt, bei befristet eingestellten Lehrkräften die Sommerferien auszusparen. Dies sei keine unzulässige Benachteiligung, wies das BAG gestern die Klage einer Lehrerin mit befristetem Arbeitsvertrag im Schuldienst des Landes Hessen zurück. (Az.: 5 AZR 260/07) (afp)