NC unter Beschuss

URTEIL Verwaltungsgericht kippt Praxis der Zulassungsbeschränkung an Hochschulen

Das Berliner Verfassungsgericht hat die Vergabepraxis für bestimmte Studienplätze gekippt. Zulassungsbeschränkungen seien nur unter strengen formellen Ausnahmen statthaft, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Hochschulen müssten ihre gleichmäßige und erschöpfende Auslastung gewährleisten. Nach Ansicht von Studentenvertretungen steigert das die Chancen von Studenten, die gegen eine Ablehnung juristisch vorgehen.

Geklagt hatten zwei Bewerberinnen um Studienplätze für den Bachelor-Studiengang Psychologie an der Humboldt-Uni. Die Hochschule hatte die Anträge mit Verweis auf die Numerus-clausus-Regelung abgewiesen. Die beiden Bewerberinnen gingen dagegen erfolglos vor dem Oberverwaltungsgericht vor. Das Gericht wies den Eilantrag mit dem Hinweis ab, die Kapazitäten in dem Fach seien erschöpft.

Dem schlossen sich die Verfassungsrichter nicht an. Das Oberverwaltungsgericht habe sich auf eigene Berechnungen gestützt, was das Recht auf effektiven Rechtsschutz verletze. Grundlage für die Berechnung des NC seien Lehrangebot, Ausbildungsaufwand und Kapazität der Hochschule.

Nach Ansicht des Allgemeinen Studierendenausschusses der Technischen Universität betrifft der Beschluss alle Bachelor- und Masterstudiengänge. (dapd)