Es war Rücktritt

EXJUSTIZSENATOR Juristen verlangen vom Senat, Michael Braun kein Übergangsgeld zu zahlen

Der aus dem Amt geschiedene Justizsenator Michael Braun (CDU) hat nach Ansicht des Vorsitzenden Richters am Berliner Verwaltungsgericht, Percy MacLean, keinen Anspruch auf ein Übergangsgeld. In einem Beitrag für den Tagesspiegel schreibt MacLean, man müsse Brauns Verhalten als Rücktritt und nicht als Gesuch um Entlassung verstehen. Der Unterschied hat finanzielle Konsequenzen: Im Falle der Entlassung steht Braun ein Übergangsgeld in Höhe von rund 50.000 Euro zu.

Laut MacLean unterscheidet das Gesetz nur zwischen Rücktritt und Entlassung. Bei Letzterem hätte der Regierende Bürgermeister über das Ende entschieden – das war bei Braun nicht der Fall. Der Jurist fordert den Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) dazu auf, das Übergangsgeld nicht zu zahlen, um den Verdacht der Untreue zu vermeiden. Eher solle er es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Auch der FU-Professor Christian Pestalozza rät, das Übergangsgeld nicht zu zahlen.

Braun hatte nach nur elf Tagen als Senator für Justiz und Verbraucherschutz sein Amt niedergelegt. Ihm wird vorgeworfen, als Notar Geschäfte mit „Schrottimmobilien“ beurkundet zu haben. Darunter versteht man Wohnungen oder Häuser, die weit weniger wert sind als der Kaufpreis. Braun betonte dagegen, er habe sich rechtlich nichts zuschulden kommen lassen. TAZ