SUPERMARKTFILIALEN MÜSSEN SAMSTAGS UM 23 UHR SCHLIESSEN
: Auch für Kaiser’s gilt die Sonntagsruhe

Die Supermärkte von Kaiser’s Tengelmann dürfen nach einem Gerichtsurteil vor Sonn- und Feiertagen nicht mehr bis Mitternacht öffnen. Damit sei eine Klage der Supermarktkette abgewiesen worden, teilte das Berliner Verwaltungsgericht am Mittwoch mit. Die Filialen müssten früher schließen. Nachdem das Landesamt für Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie technische Sicherheit (Lagetsi) ein Bußgeldverfahren wegen der späten Öffnung auch vor Sonn- und Feiertagen angedroht hatte, wollte Kaiser’s per Gericht feststellen lassen, dass die bisherige Praxis rechtens ist (Urteil der 35. Kammer vom 30. November 2011 – VG 35 K 388.09).

Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab. Das Arbeitszeitgesetz sehe ausdrücklich ein Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen vor. Bei Öffnung bis 24 Uhr fielen danach noch Abschlussarbeiten für die Beschäftigten an – und das betreffe dann schon den Sonn- oder Feiertag. Die Filialen müssten also rechtzeitig geschlossen werden, um die Abschlussarbeiten vor Beginn von Sonn- und Feiertagen beenden zu können, entschieden die Verwaltungsrichter.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls wurde die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen. (dpa)