Dicke Luft wird dünner

SCHADSTOFFE Rot-Grün nimmt die Berufung gegen Lufturteil zurück, Umweltzone dennoch vom Tisch

Die Stadt Hamburg wird nun doch auf eine Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) verzichten, das Hamburg zu mehr und stärkeren Maßnahmen gegen Schadstoffe in der Atemluft verurteilte. Aus den rot-grünen Kommissionen, die derzeit über eine Koalition verhandeln, ist zu hören, dass sich das Thema „erledigt“ habe. So kommen die Grünen im Verhandlungspoker unverhofft zu einem Pluspunkt.

Das VG hatte die Stadt im November vorigen Jahres auf Klage eines Altonaer Bürgers verpflichtet, „in den Luftreinhalteplan Maßnahmen aufzunehmen, die zu einer möglichst schnellen Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid führen sollen“. Eine konkrete Vorgabe wie die Einführung einer Umweltzone machte das Gericht allerdings nicht.

Der SPD-Senat legte gegen das Urteil Berufung ein und setzte in den Koalitionsverhandlungen durch, dass die Grünen das akzeptieren. Dagegen regte sich an der Basis der Ökopartei erheblicher Unmut. Die jetzt vorliegende schriftliche Urteilsbegründung indes lässt weitreichende politische Spielräume zu.

So stellt das Gericht nun klar, dass die Stadt nicht zu bestimmten Maßnahmen wie Umweltzone, City-Maut oder Bau einer Stadtbahn verpflichtet werden könne, um die Schadstoffemissionen des Straßenverkehrs rasch zu senken. Die Stadt müsse lediglich prüfen, „welche Maßnahmen ihr technisch, wirtschaftlich und rechtlich möglich sind“. Allerdings müssten „effektive Minderungsmaßnahmen“ durchaus rasch umgesetzt werden, so das Gericht.

Deshalb einigten sich SPD und Grüne nun darauf, den Luftreinhalteplan der Stadt zu erweitern um den verstärkten Ausbau von Radverkehr und öffentlichem Nahverkehr, emissionsarme Busse und Bahnen oder Ökostrom im Hafen für Schiffe. „Verkehrsbeschränkende Maßnahmen“ hingegen wird es auch mit Rot-Grün nicht geben.  SMV