Unterirdische Pläne

A 20 Die Pläne für den Elbtunnel von Niedersachsen nach Schleswig-Holstein werden konkreter. Doch Naturschützer, Gemeinden und eine Fährreederei klagen dagegen

Die 1998 als „Ostseeautobahn“ zwischen der polnischen Grenze und Lübeck geplante A 20 soll auf 542,4 Kilometer Gesamtlänge zur „Küstenautobahn“ bis an die Nordsee ausgebaut werden.

■ In Betrieb sind 345,2 km von der Uckermark bis kurz vor Bad Segeberg in Schleswig-Holstein.

■ Im Bau befinden sich dort zwei Teilstücke bis zur A 7.

■ In Planung sind 40 weitere Kilometer nach Südwesten mit einem 6,5 km langen Elbtunnel zwischen Glückstadt und Drochtersen.

■ Die Vollendung soll über 121 Kilometer durch Nordwestniedersachsen Richtung Bremerhaven und unter der Weser hindurch bis Westerstede an der A 28 nördlich von Oldenburg erfolgen.

VON SVEN-MICHAEL VEIT

Niedersachsen plant weiter unverdrossen an der Küstenautobahn A 20 (siehe Kasten) mit einem Elbtunnel nach Schleswig-Holstein. Für den knapp sieben Kilometer langen Abschnitt von Drochtersen (Kreis Stade) bis zur Elbmitte an der Landesgrenze zu Schleswig-Holstein liegt jetzt ein Planfeststellungsbeschluss vor. Dieser wird nach Angaben des niedersächsischen Verkehrsministeriums zusammen mit den Plänen ab dem kommenden Montag in Drochtersen zur Einsichtnahme ausgelegt und im Internet veröffentlicht werden.

Im Dezember vorigen Jahres hatte der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr in Schleswig-Holstein bereits den Planfeststellungsbeschluss für den schleswig-holsteinischen Teil der Elbquerung ab Glückstadt erlassen. Nach einem Bericht des Bundesrechnungshofs an den Haushaltsausschuss des Bundestags dürften die Kosten bei 1,5 bis 1,7 Milliarden Euro liegen, vor sechs Jahren wurden sie noch mit 813 Millionen Euro veranschlagt.

Allerdings sehen sich die Planer bereits jetzt einer Klagewelle ausgesetzt. Der Landesnaturschutzverband Schleswig-Holstein hat beim Bundesverwaltungsgericht Klage gegen die Planfeststellung auf schleswig-holsteinischer Seite eingereicht. Natur- und Umweltschutz seien unzureichend beachtet worden. Die A 20 solle „mit hoher Zerstörungskraft in ein Vogelrastgebiet mit europäischer Schutzbedürftigkeit und in ein jahrhundertealtes Entwässerungssystem der Marschenlandschaft mit streng geschützten Fischarten“ eingreifen, so die Kritik.

Auch der betroffene Kreis Steinburg und die Gemeinde Kollmar klagen gegen die Planfeststellung wegen unzureichender Gefahrenabwehr. Die für den Brandschutz im Tunnel vorgesehene freiwillige Feuerwehr Kollmar sei mit der Aufgabe „vollkommen überfordert“, teilte der Kreis mit. Es seien 200 bis 300 Feuerwehr-Einsätze im Jahr zu erwarten, sagte Kolmars Bürgermeister Klaus Kruse. „Das ist von einer freiwilligen Feuerwehr mit knapp 40 Mitgliedern nicht zu leisten.“

Und nun fechten auch die Betreiber der Elbfähre Glückstadt-Wischhafen beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den Planfeststellungsbeschluss an. Im Falle des Autobahnbaus samt Tunnel werde die Fährverbindung nicht mehr wirtschaftlich sein und eingestellt werden müssen, so die Betreiber. Dadurch würde mit Steuergeldern ein seit 96 Jahren florierendes Wirtschaftsunternehmen mit 48 Mitarbeitern und vier modernen PKW-Fähren vom Markt verdrängt.

Für den seit Jahrzehnten diskutierten Bau der Elbquerung und der Verbindungen zur A 7 im Norden und zur A 26 im Süden gibt es bisher keine Zeitplanung und keinen Finanzplan. Der Tunnel soll in öffentlich-privater Partnerschaft von einem Privatunternehmen errichtet werden. Dieses soll eine Anschubfinanzierung des Bundes in Höhe von 20 Prozent der Baukosten sowie über mehrere Jahrzehnte hinweg die Mauteinnahmen erhalten. Die Suche nach Investoren blieb bisher jedoch erfolglos.

Die Pläne im Netz: www.strassenbau.niedersachsen.de