Gute Luft im neuen Jahr

Vom Neujahrstag an gilt auch in Berlin das gesetzliche Rauchverbot. Das Anzünden von Zigaretten, Pfeifen, Zigarren und Wasserpfeifen ist dann in öffentlichen Räumen weitgehend tabu. In Restaurants und Kneipen darf nur noch in strikt abgetrennten Räumen geraucht werden, in Diskotheken, zu denen unter 18-Jährige Zutritt haben, gar nicht mehr. Verstöße werden nach einer Übergangsfrist von Juli 2008 an geahndet. Gäste müssen dann bis zu 100 Euro, Wirte bis zu 1.000 Euro Strafe zahlen. Nach Einschätzung von Uli Kasiske, Mitinitiator der Genussinitiative Berlin, werden viele Wirte die Übergangszeit ausnutzen, in der es keine Bußgelder gebe. Die Initiative sammelt seit November Unterschriften für ein Volksbegehren. Das Ziel ist eine Ausnahme der Gastronomie vom Rauchverbot. 5.000 Unterschriften lägen bereits vor. dpa, ddp