Hinausbefördert

■ Das Bonner „Beschäftigungsförderungsgesetz“ bringt vor allem Frauen um feste Anstellungen

Auf die negativen Auswirkungen des von der Bonner Koalition kreierten Beschäftigungsförderungsgesetzes, besonders für Frauen, hat gestern Helga Korthaase von der Gleichstellungsstelle der SPD hingewiesen. Das Beispiel einer Spandauer Lehrerin, das die SPD erläuterte, zeigt, wie sich die befristeten Arbeitsverhältnisse auswirken.

Vera N. ist 47 Jahre alt, alleinstehend und Mutter zweier Kinder, die sieben und neun Jahre alt sind. Seit 1983 unterrichtete sie am Oberstufenzentrum in Spandau Deutsch und Englisch, allerdings nur auf einer befristeten halben Arbeitsstelle. Zweimal wurde ihr Vertrag verlängert, immer mit der tatkräftigen Unterstützung des Personalrats, der Kollegen und der Schulleitung. Jetzt wurde ihre Planstelle nach Hessen getauscht. Frau N. bekam ihre Stelle nicht mehr verlängert. Es gebe für sie keinen Bedarf mehr, hieß es von seiten des Bezirksamtes. „Seit Jahren kämpfe ich um meine Stelle!“ Frau N. ist inzwischen entmutigt. Die Schule würde sie gerne behalten.

So wie Vera N. geht es zahllosen Frauen im öffentlichen Dienst durch das Blümsche Beschäftigungsförderungsgesetz. Interne Schätzungen von SPD und Gewerkschaften gehen davon aus, daß 60% aller Arbeitsplätze, die 1987 an Frauen zwischen 18 und 40 vergeben wurden, befristet sind.

Für Lehrerinnen heißt das meist: Bezahlung bis zu den großen Ferien, Weiterbeschäftigung erst im Herbst, kein Mutterschutz und ewig unsicherer Status. Die rechtlosen Arbeitsplätze gingen voll zu Lasten der Frauen. Es sei „zynisch“, wenn Norbert Blüm sage, es sei besser, befristet Arbeit zu haben als unbefristet arbeitslos zu sein. Das Gesetz - es giltt bis 1990 - müsse weg.

bf