Greenpeace muß zahlen

■ Oldenburger Landgericht: Moralisch für, rechtlich gegen Greenpeace-Aktion / Gerichtskosten geteilt

Mehr als 2.000 Mark muß Greenpeace für die Blockade-Aktion an der Kronos-Pier im Mai dieses Jahres zahlen. Das hat das Oldenburger Landgericht jetzt entschieden. Dabei handelt es sich aber nicht um eine Geldstrafe, sondern lediglich um Gerichtskosten.

Noch während der Säuretanker an der Kette der Umweltschützer lag, hatte die Werksleitung beim Nordenhamer Amtsgericht eine einstweilige Verfügung erwirkt. Darin wurde den Umweltschützern verboten, näher als 200 Meter an die Werkspier von Kronos Titan heranzufahren. Diese Verfügung der Richter war Grundlage des Polizeieinsatzes in der darauffolgenden Nacht: Die Greenpeace-Leute wurden von der „Kronos“ abgedrängt und die Kette gekappt. Der Tanker lief aus und verklappte sein Gift in die sterbende See. Greenpeace gab seine „Nothilfe-Aktion“ für die Nordsee auf.

Mit der 200-Meter-Schutzzone für die Pier seien die Nordenhamer Richter damals zu weit gegangen, fanden gestern ihre übergeordneten Kollegen beim Olden

burger Landgericht. Das Hafenwasser sei schließlich für alle da. Dennoch, so die Richter in ihrem Urteil, hätte Greenpeace zu seiner Aktion kein Recht gehabt, weil die Genehmigung zur Einleitung der Kronos-Säure dem Werk zu geltendem Recht erteilt worden sei. Deswegen habe Greenpeace auch keine gesetzliche Handhabe zur Nothilfe gehabt. Aber, so wörtlich der letzte Satz des Urteils: „Die Verklappung von Industrieabfällen ist nicht mehr vertretbar“.

In der Kostenentscheidung zeigten die Oldenburger Richter salomonische Talente: Drei Fünftel der Kosten muß Greenpeace tragen, zwei Fünftel das Kronos-Titan-Werk.

Greenpeace wertete das Urteil gestern als Erfolg, weil das Gericht sich inhaltlich auf die Seite des Umweltschutzes gestellt habe. Nordsee-Referentin Ingrid Jütting forderte aber zugleich neue Gesetze: „Nothilfe kann nur jemand geltend machen kann, der in seinen Natur-Nutzungsrechten behindert wird. Das kann eine Robbe nicht. Sie kann nicht vor Gericht ziehen.“

mw