SPD-Abgeordneter „rufgeschädigt“

■ Als es um den guten Ruf eines Kollegen ging, arbeitete Staatsanwaltschaft verblüffend schnell

Was mußte der Bremer Rechtsanwalt und SPD-Abgeordnete Rudolf Monnerjahn fürchten, als am 1. März 1988 fünf seiner Handakten ausgerechnet im Kofferraum des mutmaßlich kriminellen Klinikdirektors, Aribert Galla, gefunden und beschlagnahmt wurden? „Zumindest einen erheblichen Rufschaden, wenn das öffentlich wird“ ließ Monnerjahn sich telefonisch von seinem Anwaltskollegen Günter Bandisch belehren. Denn vermutlich würde herauskommen, was diese Akten enthielten: Interne Protokolle von Bürgerschaftsausschüssen und vertrauliche Unterlagen von Firmen, die um öffentliche Subventionen nachgesucht hatten.

Verständlich also, daß Monnerjahn Himmel und Hölle in Bewegung setzte, um die beschlagnahmten Akten schleunigst wieder in seinen Besitz zu bringen. Rätselhaft für den Untersuchungsausschuß „St.-Jürgen-Straße“ blieb gestern nur, mit welch verblüffendem Erfolg Monnerjahn zu Werke ging. Schon am 7. März gab der ermittelnde Oberstaatsanwalt Stegelmann die Akten „nach flüchtiger Durchsicht“ zurück. Eine vorherige Nachfrage bei den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses hielt Stegelmann - entgegen aller ansonsten engen Zusammenarbeit - für überflüssig.

Blieb für Monnerjahn nur ein Problem: Zumindest das Polizeiprotokoll über die Kofferraum-Durchsuchung und seine eigenhändig unterzeichnete Empfangsbestätigung für die zurückgegebenen Akten blieben in den Unterlagen der Staatsanwaltschaft. Also mußten auch sie verschwinden, um die Sache ganz und spurenlos aus der Welt zu schaffen. Mit einem entsprechenden Vorstoß bei Stegelmann beauftragte Monnerjahn seinen Kollegen Bandisch - zufällig den gleichen Anwalt, den er bereits Aribert Galla als Rechtsvertreter ans Herz gelegt hatte. Erfolglos. Trotz Bandischs Ankündigung, er werde sich über Stegelmann „eine Etage höher“ beschweren, blieb die Staatsanwaltschaft diesmal hart: Aktenstücke auf eigene Faust verschwinden zu lassen, war Stegelmann offensichtlich doch zu heiß.

Der ehemalige Justiz-Referendar in der Kanzlei Monnerjahn und nach eigener Berufsangabe „z. Zt. Justizsenator“, Volker Kröning, will von alledem nichts gewußt haben. Vor dem Untersuchungsausschuß erklärte der Zeuge Kröning gestern, er habe von der Beschlagnahmeaktion erst erfahren, als die Akten schon längst wieder in Monnerjahns Büroschrank standen. Zwar räumte Kröning ein, daß die Rückgabe-Hektik einen „recht unschönen Anschein“ in der Öffentlichkeit erwecken könne. Zur Bewertung des seiner Dienstaufsicht unterstellten Staatsanwalts ließ Kröning sich aber nur so viel entlocken: „Wie Sie wissen, ist Herr Stegelmannn wenig später von den Ermittlungen entbunden worden.“

K.S.