„Auf den Leim gegangen“

DFB-Sportgericht zieht gegen Spielervermittler zu Felde: Eintracht Frankfurt muß 25.000 Mark bezahlen  ■  PRESS-SCHLAG

Daß Thomas von Heesen am Samstag ein hochwichtiges Tor zum 3:1 des Hamburger SV in Kaiserslautern erzielen konnte, ist alles andere als selbstverständlich. Wäre es nämlich nach ihm gegangen, hätte er der wasserreichen Elbestadt schon vor einem Jahr den Rücken gekehrt und möglicherweise an diesem Wochenende sein Scherflein zu einem potentiellen Sieg der Frankfurter Eintracht gegen Bayer Uerdingen beigetragen. So aber langte es den Hessen in Krefeld nur zu einem Unentschieden und 25.000 Mark Strafe müssen sie außerdem berappen. Dies entschied am Freitag das DFB-Sportgericht, weil die Frankfurter beim geplatzten von-Heesen-Transfer den berühmt-berüchtigten Spielervermittler Horst Klemme als Verhandlungspartner akzeptiert hatten.

Klemme hatte damals ein Verwirrspiel globalen Ausmaßes angezettelt, indem er, wie der damalige HSV-Präsident Naumann formulierte, den Spieler Thomas von Heesen „in die Irre“ führte und in ihm den sonderbaren Wunsch weckte, für die damals schwer abstiegsbedrohte und sturmschwache Eintracht zu spielen. Mit den Frankfurtern wurde man sich zunächst schnell einig, aber plötzlich geriet auf mysteriöse Weise Sand ins Getriebe der Transaktion, weil den Eintracht -Präsidenten Ohms wohl die Ablösesumme von vier Millionen Mark plötzlich doch ein wenig happig deuchte. Bedenkzeit war jedoch knapp und als kein rechtsverbindliches Angebot aus Frankfurt eintraf, setzte der HSV von Heesen kurzerhand nicht auf die Transferliste. Diese wurde wenig später, am 31. Januar 1989, geschlossen, der Wechsel war geplatzt.

Daran änderte auch eine nun einsetzende hektische Reisetätigkeit nichts mehr. Von Heesen entfleuchte aus dem Trainingslager des HSV in El Salvador nach Frankfurt, der inzwischen wieder kaufwillige Ohms kam aus Portugal, doch alles war vergebens, der DFB blieb hart, die Transferliste geschlossen. „Eintracht ist Klemme auf den Leim gegangen“, brachte der Sportgerichtsvorsitzende Bär die ganze Affäre auf einen simplen Nenner.

Die illegale Vermittlung von Fußballprofis durch sogenannte „Berater“ ist dem DFB und der Bundesanstalt für Arbeit, die das Monopol der Arbeitsvermittlung innehat, schon lange ein Dorn im Auge. Mit dem Urteil gegen Klemme hofft DFB -Chefankläger Kindermann, der BfA eine Grundlage zu liefern, juristisch gegen Holger Klemme vorzugehen. Das Sportgericht selbst kommt nicht an die Spielervermittler heran, da diese keiner Institution des DFB angehören. Darum soll der Hebel jetzt bei den Spielern und Vereinen angesetzt werden, die sich der Dienste von „Beratern“ bedienen. „Das Sportgericht wird sich künftig öfter mit solchen Fällen beschäftigen“, kündigte Kindermann an, „wir werden uns schärfer einschalten“.

Matti