Arbeitslosigkeit ist teuer

■ Arbeitsämter sammeln sich / Betriebe noch unsicher

Berlin taz - Insgesamt 2,3 Millionen Mark Arbeitslosengeld mußten seit dem 9. Februar vom Staate berappt werden, um den ersten 9.000 offiziellen Arbeitslosen über die Zeit zu helfen. Fast 28.000 Anträge auf Gewährung einer solchen Unterstützung liegen den Arbeitsämtern derzeit vor.

Die ehemals fast untätigen Arbeitsämter versuchen nun, sich so schnell wie möglich auf den loswuchernden Arbeitsmarkt einzustellen. Hier wird aber alles noch per Hand erledigt. Die Organisation erweist sich als unzulänglich. So kann es bei der Arbeitsplatzvermittlung in Berlin zu Überschneidungen kommen.

Von mehreren Ämtern werden Arbeitssuchende an eine zentral ausgeschriebene Stelle geschickt. Verzögerungen sind deshalb unumgänglich. Allein die Umstellung der Arbeit in den Ämtern stößt dabei auf übergreifende Schwierigkeiten. Eine konkrete Arbeitsbedarfsforschung hat bislang nicht existiert und wird erst jetzt vom Zentralen Forschungsinstitut für Arbeit in Dresden aufgebaut.

Die unsichere Wirtschaftslage läßt auch die Stellenplanung und die Arbeitsplatzanmeldung von seiten der Betriebe stocken, was wiederum Auswirkungen auf die von den Ämtern beabsichtigten Umschulungen hat. Kostspielige Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen müssen nämlich auf einen absehbaren Bedarf zielen.

Derzeit arbeitet man deshalb mit allgemein sichtbaren Trends, wenn man zum Beispiel davon ausgeht, daß solche prosperierenden Bereiche wie Dienstleistung und Handel, Banken und Finanzen, Gastronomie, Tourismus oder Management eine Großzahl freiwerdender Arbeitskräfte aufsaugen werden. Ob damit die Arbeitslosigkeit eines präzedenzlosen Strukturwandels in der DDR aufgefangen werden kann, muß fraglich bleiben.

Darum bemühen sich die Arbeitsvermittler heute bereits um die Einrichtung von Arbeitsbeschaffungsplänen, mit denen im kommunalen Bereich, etwa der Stadtsanierung die aufkommmende Arbeitslosigkeit klein gehalten werden kann.

Noch mehr geht es aber um prophylaktisches Wirken, um, wenn möglich, Arbeitslosigkeit ganz zu vermeiden. Das hieße, die Umschulung von unrentablen auf benötigte Arbeitsplätze vorzunehmen, bevor die Entlassung aus dem Arbeitsrechtsverhältnis erfolgt.

Ob dieser fromme Wunsch marktwirtschaftliche wirklichkeit verliehen bekommt, mag angesichts der erfahrungen im Nachbardeutschland wiederum bezweifelt werden.

Stefan Schwarz