Bonner Wahl- „Hilfe“ illegal?

■ Die Bonner Grünen zeigten Ministerin an: 9,5 Millionen Wahlkampfhilfe illegal / Verfassungsklage

Bonn (dpa/taz) - Ausgerechnet aus einem Geld-Topf, aus dem bisher die Freikäufe von politischen Häftlingen aus der DDR finanziert wurden, hat das Innerdeutsche Ministerium in Bonn in den Wahlkampf der DDR eingegriffen. Insgesamt 9,5 Millionen Mark dieses Geldes flossen an die CDU-nahe Konrad -Adenauer-Stiftung, die CSU-nahe Hanns-Seidel-Stiftung, die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung, die FDP-nahe Friedrich -Naumann-Stiftung sowie die Jakob-Kaiser-Stiftung. Die Regenbogen-Stiftung der Grünen ging dagegen leer aus, auch Gruppen, die ohne großen Bruder in der BRD auskommen wollten, erhielten nichts.

Insgesamt sollen 20 Millionen Westmark für sogenannte „Demokratiehilfemaßnahmen in der DDR“ aus dem Staatshaushalt an Parteien fließen, ohne daß der zuständige Parlamentsausschuß bisher zugestimmt hat.

Die Bonner Grünen haben deshalb nun Bundesfinanzminister Theo Waigel (CSU) und die Ministerin für Innerdeutsche Beziehungen, Dorothee Wilms (CDU), wegen Verdachts der „Veruntreuung öffentlicher Gelder“ bei der Bonner Staatsanwaltschaft angezeigt. Die Haushaltsexperten der Grünen, Christa Vennegerts und Hubert Kleinert, kündigten gleichzeitig eine Organklage beim Bundesverfassungericht wegen Mißachtung der Rechte parlamentarischer Kontrollgremien an.

Nach Ansicht der Grünen verstoßen diese Zuwendungen gegen geltendes Haushaltsrecht und gegen die vorgeschriebene Zweckbestimmung. Dadurch sei ein Vermögensnachteil zu Lasten des Bundes eingetreten, der den Tatsbestand der Untreue erfülle. Daß in den Ausschußberatungen über den Nachtragshaushalt diese Zuwendungen mit keinem Wort von der Regierung erwähnt worden seien, deute zudem auf „bewußte Mauscheleien“ hin.