: Staatsanwalt: Überprüfung der Volks- vertreter wäre „verfassungswidrig“
■ Volkskammer-Abgeordnete „immun“ / Stasi-Vorwürfe sollen vorerst nicht geklärt werden / Parteien protestieren
Berlin (taz) - Für eine Überprüfung der Volkskammer -Abgeordneten auf eventuelle frühere Zuarbeit für die Staatssicherheit „steht die Staatsanwaltschaft nicht zur Verfügung“. Dies teilte gestern vormittag die Generalstaatsanwaltschaft den Parteien mit. Damit ist der Vorschlag zur Überprüfung der Vorwürfe gegen die Volkskammer -Abgeordneten, die von einer Unabhägigen Kommission unter Beteiligung der Staatsanwaltschaft passieren sollte, gestern gescheitert. SPD, Bündnis 90 und PDS hatten schon im Vorfeld einer derartigen Überprüfung zugestimmt.
„Eine Überprüfung der Abgeordneten fällt allein in die, Kompetenz der Volkskammer“, stellte dagegen die Staatsanwaltschaft fest, „da davon auch die Immunität der Abgeordneten sowie ihre Persönlichkeitsrechte berührt werden“. Eine Überprüfung vor der Konstituierung wäre demnach „verfassungswidrig“, stellte die Generalstaatsanwaltschaft klar.
Im Haus der Demokratie kamen gestern Vertreter der SPD, des Bündnis 90 und der Grünen zusammen, um ihren Protest gegen die Haltung der Staatsanwaltschaft gemeinsam zu erklären.
Bei Redaktionsschluß waren die Beratungen noch in vollem Gange.
K.W.
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