Wenn weniger als 50 Prozent wählen

■ ...muß wiederholt werden

Die 7,7 Millionen WählerInnen hatten die Auswahl unter Delegierten aus 29 Parteien, von denen aber nur zwölf in allen Wahlkreisen vertreten sind. Zu vergeben waren 394 Mandate, davon 176 Direktmandate.

Um eins der 176 Direktmandate schon im ersten Wahlgang zu erhalten, muß ein Kandidat auf über 50 Prozent der gültigen Stimmen in seinem Wahlkreis kommen. Voraussetzung ist ferner eine Wahlbeteiligung von mehr als 50 Prozent im betreffenden Kreis. Wird die zweite Voraussetzung nicht erfüllt, dann muß neu gewählt werden. Wird die erste Voraussetzung nicht erfüllt, kommt es zu einem zweiten Wahlgang. Im zweiten Wahlgang genügt die relative Mehrheit: Kandidieren darf, wer im ersten Wahlgang mindestens 15 Prozent der abgegebenen Stimmen erhalten hat.

Von den restlichen 218 Sitzen werden 210 über Landes- und Bezirkslisten vergeben. Die übrigem acht werden von den nationalen Minderheiten ins Parlament entsandt. Das sind Deutsche, Rumänen, Juden, Roma, Serben, Kroaten, Slowenen und Slowaken.

ap