Keine Haftverschonung für Kriegsverbrecher

Münster (dpa) — Das Schwurgericht beim Landgericht Münster hat am Donnerstag auch den zweiten Haftverschonungsantrag des wegen Mordes und Beihilfe zum Mord angeklagten mutmaßlichen Kriegsverbrechers Boleslavs Maikovskis (86) abgewiesen. Das Gericht vertrat den Standpunkt, die kurz vor dem Abschluß stehende Beweisaufnahme habe den Exil-Letten keineswegs entlastet. Vielmehr sei er nach wie vor dringend verdächtig, mitverantwortlich zu sein für die Hinrichtung von mindestens 170 Einwohnern des lettischen Dörfchens Audrini im Jahre 1942. Dasselbe gelte für den Lynchmord an einem Juden. Überdies bestehe nicht nur angesichts des im Falle einer Verurteilung zu erwartenden hohen Strafmaßes Fluchtgefahr, sondern auch, weil Maikovskis hier keine familiären Bindungen habe. Schließlich sei der Angeklagte „nicht sichtbar bemüht gewesen, das Verfahren zu beschleunigen“.