Drogen am Steuer: Führerschein weg

■ Aurich: Drogenfahndung arbeitet eng mit Verkehrspolizei zusammen

Über 70 Führerscheine hat die ostfriesische Polizei in den vergangenen zwei Jahren einkassiert, weil ihren Besitzern Drogenabhängigkeit vorgeworfen wird. Für das, von ihrem Erfinder, dem Leiter der Ermittlungsgruppe Rauschgift im Bezirk Ostfriesland, Dieter Reiter, auch „Auricher Modell“ genannte Programm arbeiten Verkehrspolizei und Drogenfahndung eng zusammen.

„Wenn jemand im Verkehr durch unsichere Fahrweise auffällt, der Alkoholtest aber negativ bleibt, dann fragt der Verkehrspolizist bei der Drogenfahndung nach, ob eine Drogenabhängigkeit vorliegt“, berichtet Dieter Reiter, „und wenn der Drogenfahndung ein Drogenabhängiger bekannt wird, dann wird bei der Verkehrspolizei überprüft, ob er noch einen Führerschein hat.“ Ist das der Fall, wird der Führerschein gleich einkassiert, oder der als drogenabhängig Verdächtige muß sich zumindest auf eigene Kosten einem medizinischen Test in Bremen unterziehen, dessen Ergebnis dann erst darüber entscheidet, ob die Fahrerlaubnis entzogen wird. Der Testkandidat muß dort beweisen, ob er noch „charakterlich und körperlich zum Führen eines KFZ geeignet ist“.

Für den Verdacht auf Drogenabhängigkeit reichen bereits die Aussage eines festgenommenen Dealers oder eigene Beobachtungen der Polizei. Auf eine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Drogendelikts wird nicht gewartet, um ihr „Auricher Modell“ in Bewegung zu setzen. Schließlich seien „Rauschfahrten häufig gefährlicher als Fahrten mit 1,2 oder 1,5 Promille Alkohol im Blut“, begründet Dieter Reiter die Praxis.

In Ostfriesland gilt jedoch auch schon als drogenabhängig, wer mit einigen Gramm Haschisch im Auto erwischt wird. Im Extremfall wird dort neben dem Führerschein sogar das Auto beschlagnahmt, denn es könnte ja als „Tatmittel“ für weitere illegale Drogenkäufe dienen.

Gegen dieses Vorgehen wehren sich Anwälte der Betroffenen mit Hinweis auf das Verbot der Doppelbestrafung: Schließlich ist der Entzug von Auto und Führerschein häufig bereits eine deutlich schärfere Strafe als das Urteil selbst in einem dann folgenden Strafverfahren.

In Bremen werden Erkenntnisse der Drogenfahndung im Gegensatz zur ostfriesischen Praxis nur dann an die Verkehrspolizei weitergegeben, wenn diese einen konkreten Verdacht geschöpft hat, daß ein Autofahrer Drogen genommen haben könnte. „Wir brauchen immer einen Anhaltspunkt, automatisch werden keine Informationen weitergegeben“, erläutert Polizeisprecher Eilers. Beschlagnahme von Autos als „Tatmittel“ der illegalen Drogenbeschaffung hat es allerdings auch schon in Bremen gegeben.

Ase