Die Wahl kann beginnen

Das Arbeitsgericht hat gestern auf Antrag der IG Metall bei der Firma „Bernhard Körner GmbH & Co. KG“ einen Wahlvorstand für die Betriebsratswahl eingesetzt, der aus externen Gewerkschaftssekretären besteht. Nach dem BVG ist vorgeschrieben, daß ein gewählter Wahlvorstand die Betriebsratswahlen organisiert und überwacht. Ein derartiger Vorstand wird im Normalfall vom alten Betriebsrat eingesetzt oder bei betriebsratslosen Firmen von einer Betriebsversammlung bestellt. Bei Körner war aber kein Beschäftigter bereit, dieses Mandat zu übernehmen. Nach IG-Metall-Angaben waren die Mitarbeiter von der Geschäftsleitung massiv unter Druck gesetzt worden. Denn im Gegensatz zu Betriebsräten bekommen Wahlvorstände für ihr Engagement keinen generellen Kündigungsschutz zugesprochen. Sie sind nach zwölf Monaten der Willkür des Unternehmers ausgeliefert. Daher soll nach Auffassung der Arbeitsrichter nun ein externer IG-Metall-Sekretär die Wahl überwachen. kva