Zoff in Beamtenschmiede

■ Chef der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung unter Beschuß

unter Beschuß

Dicke Luft in Hamburgs Beamtenschmiede: Nachdem das Senatsamt für den Verwaltungsdienst Mitte August die Wahl des Leiters der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung (FHÖV) wegen fehlerhafter Stimmzettel für rechtswidrig erklärt hatte, trat der Hochschulrat gestern zu einer Aussprache zusammen. Im Mittelpunkt stand Rektor Wilhelm Nöth. Ihm wird von Kritikern unter anderem angelastet, zuviel Gehalt kassiert zu haben. Im Vorfeld der gestrigen Sitzung warf der studentische Vertreter im Hochschulrat, Thomas Wüppesahl, dem FHÖV-Chef in einem Schreiben zudem Führungsschwäche vor.

Wüppesahl führt als Beleg das Hickhack um den Wahlprüfungsaus-

1schuß an. Gegen die Wahl von Nöth zum Rektor am 22. Januar 1992 legten drei Mitglieder der FHÖV — Wolfgang Butzlaff, Manfred Maeck und Thomas Wüppesahl — Einspruch ein. Der Wahlprüfungsausschuß (WAP) konnte zunächst nicht aktiv werden, weil er nicht komplett war. Erst drei Monate später erfolgte die Nachwahl der fehlenden Mitglieder. Nöth habe die Vorgänge verschleppt, so Thomas Wüppesahl. Als Betroffener hätte er in die Bildung des WAP nicht mehr eingreifen wollen, so Wilhelm Nöth gestern zur taz. Dies hätte ihm als Manipulation ausgelegt werden können.

Wüppesahl kritsiert indes, das zwei enge Mitarbeiter Nöths bei

1der Abstimmung über den Abschlußbericht des Wahlprüfungsausschusses den Raum verließen und damit die Beschlußunfähigkeit herstellten. Damit war die Frist, die von der vorgesetzten Behörde, dem Senatsamt für öffentliche Verwaltung, zur Prüfung angesetzt war, nicht mehr einzuhalten. Die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Wahl lag nun beim Senatsamt. Dieses attestierte zwar, daß die Abstimmung zu wiederholen sei, weil auf den Stimmzetteln nur die Möglichkeit gegeben war, mit „Ja“ zu votieren. Die anderen vom WAP genannte Mängel, wie z.B. eine rechtswidrige Besoldungsregelung, erkannte das Amt nicht an.

Aus der Tatsache, daß er schon seit geraumer Zeit in den Genuß einer Gehalts-Sonderregelung kommt, die ihm rund 1000 Mark mehr im Monat als tariflich vorgesehen beschert, macht Nöth kein Geheimnis. „Ich hatte keine Lust mehr, eine weitere Amtsperiode zu den gleichen finanziellen Bedingungen anzutreten“. Der Deal mit dem Senatsamt sieht vor, das künftig für alle Rektoren ab der zweiten Dienstzeit ein Gehaltssprung einsetzt. Newcomer erhalten nur 225 Mark Aufschlag. Angesichts der Tatsache, daß die Motivation der FHÖV-Professoren, sich um den Chef-Sessel zu bewerben, gegen Null geht, ist diese Regelung also kein Anreiz, sich zum ersten Mal zur Wahl zu stellen. Sigrun Nickel