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Der Pinnasberg-Abriß scheint besiegelt

Der Pinnasberg-Abriß scheint besiegelt: Gestern lehnte das Verwaltungsgericht nach dreitägigem Brüten die Klage der Kirchengemeinde St. Pauli-Süd aus formalen Gründen ab. Nachbarn eines Abrißhauses hätten grundsätzlich kein Klagerecht. Auch gehe nach Aufassung der Richter von der Baustelle keine Gefahr für Kirchenbesucher aus, weil sich in den Häusern kein Asbest befinde. Völlig ausgeklammert wurde die Frage, ob die Abrißverfügung rechtswidrig ist. Nach Angaben von Gerichtssprecher Dr. Mückenheim gibt es im Verwaltungsrecht keine Vorschrift, nach der Bürger via Gericht zu Hütern des Rechts gegenüber der Stadt werden können. Anwalt Michael Günther hat Beschwerde vorm Oberverwaltungsgericht angekündigt. FOTO: HENNING SCHOLZ

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