Parteigericht gegen Kritiker

CDU: Ausschluß von Kritiker Hoffmann abgelehnt /  ■ »Ordnungsmaßnahme«

Der Christdemokrat und Parteikritiker Leonhard Hoffmann beschäftigt seine Partei nunmehr seit drei Jahren: Wegen mangelnder Linientreue versucht der Landesverband den Querulanten seit 1989 auszuschließen. Am Montag abend tagten die CDU-Parteirichter über den Fall.

Zur Überraschung der anwesenden Vorstandsmitglieder lehnte der vorsitzende Richter Harald Falckenberg den geforderten Partei-Ausschluß von Hoffmann ab.

Die Empfehlung des Hamburger Verfassungsrichters: Der Landesvorstand möge bis zum 23.November eine „Ordnungsmaßnahme“ vorschlagen. Möglich sind Verwarnung, Verweis und eine Aberkennung der Fähigkeit zur Bekleidung von Parteiämtern auf Zeit. Dennoch zeigte sich der CDU-Kritiker Helmut Stubbe-da Luz, der seinem Parteifreund am Montag als Bevollmächtigter zur Seite stand, empört über das Verhalten Falckenbergs. Er habe sich vor den Mitgliedern des Parteivorstands „wie ein Aal gewunden“, so lautete jedenfalls der Kommentar der parteiinternen Kritiker.

So hätten die Richter krampfhaft nach einem Vorgehen gesucht, das das Verfahren gegen Hoffmann rechtfertigen könne. Schließlich, so Stubbe-da Luz, sei ein Flugblatt aus dem Jahr 1989 hervorgezogen worden, in dem Hoffmann die innerparteilichen Strukturen der CDU als „zentralistisch“ und ihre Satzung als „demokratiewidrig“ bezeichnet hatte.

Falckenberg habe dies laut Stubbe-da Luz mit den Worten kommentiert: „Es kommt bei solchen Behauptungen nicht darauf an, ob einer Recht hat, sondern allein auf die Parteisolidarität.“

Helmut Stubbe-da Luz dazu: „Deprimierend, wie erfahrene Juristen ihre Zivilcourage an der Garderobe der Parteizentrale abgeben und nicht nach Wahrheitsgehalt, sondern nach Linientreue bewerten.“ sako