SPD für politische Bezirksämter

■ Frühere Ostberliner Regelung für Bezirke soll wieder her

Berlin. Die SPD will sich in der Enquetekommission zur Verfassungsreform für ein politisches Bezirksamt stark machen. Dies kündigte gestern der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Helmut Fechner, als Konsequenz aus der jüngsten Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofs an.

Wie berichtet, hatte das Gericht am Montag festgestellt, daß ein Patt zwischen zwei Kandidaten, die für den siebten Posten des Bezirks kandidieren, durch Los zu entscheiden ist.

Außerdem war das bisher angewandte d'Hondt-Höchstzahlverfahren zur Bildung des Bezirksamtes bestätigt worden.

Nach dem d'Hondt-Verfahren werden für die einzelnen Fraktionen die Posten im Bezirksamt jeweils nach ihrer Stärke in der Bezirksverordnetenversammlung errechnet.

Beim „politischen Bezirksamt“, wie es bis zum Oktober 1990 auf kommunaler Ebene in Ost-Berlin galt, können die Parteien hingegen Stimmengemeinschaften eingehen. Theoretisch wären damit die stärksten Parteien in der Lage, die Zusammensetzung des Bezirksamtes selbst zu bestimmen.

Fechner erklärte gestern, das Bezirksverwaltungsgesetz müsse so geändert werden, daß sich „klare politische Mehrheiten“ auch in der Besetzung der Bezirksämter widerspiegelten. Angesichts des Einzugs einer Reihe neuer Fraktionen nach den letzten Kommunalwahlen sei eine Rückkehr zur alten Ostberliner Regelung erforderlich, so Fechner. Dadurch sei es damals gelungen, „radikale Parteien“ aus dem Bezirksamt „herauszuhalten.“

Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne begrüßte den Vorstoß der SPD. Die derzeitige Regelung, so Bündnis-90-Sprecher Stephan Noe, sei „nichts Halbes und nichts Ganzes.“ Noe kritisierte, daß BV- Verordnete durch die derzeitige Regelung gezwungen werden, für Bezirksamts-Kandidaten zu stimmen, bei „denen sie Bauchschmerzen bekommen.“ sev