Gesetz gegen Grabscher

■ Paris schützt Frauen vor Belästigung

Paris (taz) – Das französische Parlament hat am Montag ein Gesetz verabschiedet, das insbesondere Frauen vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz schützen soll. Demnach kann keine Arbeitnehmerin bestraft oder entlassen werden, weil sie die Anmache eines Vorgesetzten zurückgewiesen hat: Anstellungsvertrag, Gehalt, Beförderung oder Fortbildung der (oder seltener des) Untergebenen dürfen von einer solchen Weigerung nicht berührt werden. Nach dem Gesetz ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich, daß „alle notwendigen Voraussetzungen“ geschaffen werden, um sexuelle Belästigung in seinen Gebäuden zu vermeiden. Damit ist Frankreich das erste europäische Land, das sexuelle Belästigung von Untergebenen unter Strafe stellt.

Bereits seit einem Jahr ist sexuelle Belästigung in Frankreich ein Delikt: Der Schuldige riskiert bis zu 30.000 Mark Strafe und ein Jahr Gefängnis. Jetzt drohen ihm zusätzlich Disziplinarmaßnahmen. Pferdefuß dieser Gesetze zum Schutz der Arbeitnehmerinnen ist natürlich die Beweisführung. Zwar schützen die neuen Bestimmungen auch die Zeugen vor Benachteiligungen am Arbeitsplatz. Wenn die Belästigung jedoch nicht im Beisein von Dritten stattfindet, dürfte es einer Putzfrau, einer Kellnerin oder einer Näherin schwerfallen, das Gericht von der Anmache ihres Chefs zu überzeugen. Um dem Opfer den Klageweg zu erleichtern, kann neuerdings ein Verein oder eine Gewerkschaft als Nebenkläger auftreten.

Das Gesetz schützt die Frauen allerdings nicht vor Kollegen oder Kunden, was einige Frauenvereinigungen kritisieren. Die Ministerin für Frauenrechte, Véronique Neiertz, meint jedoch, „die Opfer können sich selbst verteidigen“, wenn keine ökonomische Abhängigkeit vorliegt. Bettina Kaps