Um Papas Erbe geprellt

■ Unehelich Geborene über 43 haben keinen Erb-Anspruch

über 43 haben keinen Erb-Anspruch

Gesetze gibt's... Hannelore Renzel aus Groß Ostheim bei Aschaffenburg wurde jüngst ihr Erbe verwehrt, weil sie unehelich geboren ist. Eine Million Mark in bar hatte der Vater ihr hinterlassen, als er im Herbst verstarb. Die Endvierzigerin hatte sich bereits auf das Geld gefreut. Pustekuchen. Das Erbrecht sieht vor, daß alle vor dem 1. Juli 1949 geborenen unehelichen Kinder leer ausgehen.

Das entsprechende Gesetz wurde zuletzt 1969 novelliert. Vorher hatten sämtliche Kinder unverheirateter Eltern keinen Erbanspruch auf die Ersparnisse ihrer Väter. Man wolle nicht in finanzielle Verhältnisse eingreifen, an die sich die Betroffenen gewöhnt haben, lautete damals die Begründung für die recht willkürlich gewählte Altersgrenze.

Der Hamburger Künstler Hans Gerhard Berge hat dieselbe Geschichte erlebt. Auch ihm wurde 1987 das Erbe seines Vaters verwehrt, weil dieser die Mutter nicht zum Traualtar geführt hatte. Rund 600000 Mark gingen an einen entfernten Vetter.

Beide waren gestern abend in der NDR-Talkshow zu Gast, um ihren Fall publik zu machen. „Ich habe mittlerweile mehrere Fälle von anderen Betroffenen gesammelt“, sagt Hans Gerhard Berge gegenüber der taz. Es werde fälschlicherweise immer behauptet, uneheliche Kinder seien eine Randgruppe. Berge: „Das stimmt aber nicht. 20 Prozent der 1945 geborenen hatten unverheiratete Eltern.“ Der Maler und Bilderbuchautor hat nun vor, gemeinsam mit anderen ums Erbe Geprellten eine Sammelklage vor dem Bundesverfassungsgericht zu starten. Berge bittet potentiell Betroffene, sich zu melden und unter dem Stichwort „Nicht- Ehelich-Geborene“ an die Beratungsstelle Kiss in Altona (Gaußstraße 21, 2000 HH 50) zu schreiben.

Übrigens: Auch bei Hannelore Renz kassierten entfernte Verwandte die Kohle ab. Sie wurden durch einen früheren Talkshow- Auftritt der Dame auf die Erb- Chance aufmerksam. kaj