Küstenkanal ungewiß

■ Gericht: Mängel im Planfeststellungsbeschluß

Mit dem Ausbau des Küstenkanals im Bereich der Stadt Oldenburg kann die Wasser-und Schiffahrtsdirektion in Aurich (WSD) vorerst nicht beginnen. Das Verwaltungsgericht Oldenburg entdeckte in einem entsprechenden Planfeststellungsbeschluß der WSD erhebliche Mängel. Das Gericht stellt daher die aufschiebende Wirkung von Klagen wieder her, die mehrere Bürger gegen das Bauvorhaben angestrengt haben. Damit ist vorläufig der Versuch der WSD gescheitert, mit Hilfe eines sogenannten Sofortvollzuges trotz der Klagen mit dem Bau zu beginnen.

Die Ausbaupläne sehen eine Verbreiterung der Stadtstrecke des Kanals vor. Die Anwohner befürchten eine Zerstörung des denkmalgeschützten Stadtbildes an dieser Stelle sowie andere Beeinträchtigungen. Die WSD habe das Gewicht der privaten Belange entweder ganz übersehen oder deren Bedeutung verkannt, stellten die Richter fest. Damit werde der Planfeststellungsbeschluß im Klageverfahren voraussichtlich keinen Bestand haben. dpa