Polizei will zahlen

■ "16 E"-Schicht: Keine Berufung gegen Urteile auf Schmerzensgeldzahlung

: Keine Berufung gegen Urteile auf Schmerzensgeldzahlung

Die Innenbehörde wird gegen die Urteile des Hamburger Landgerichts auf Zahlung von Schmerzensgeld an den Medizinstudenten Lutz Priebe und den Schlosser Frank Fennel keine Berufung einlegen. Das teilte die Innenbehörde jetzt offiziell mit. Die beiden Männer waren von Beamten der berüchtigten „16E“-Schicht am Revier Lerchenstraße mißhandelt worden.

Lutz Priebe war im Sommer 1989 nach seiner Festnahme im Anschluß an eine Flora-Aktion im sogenannten „Szenerevier“ (16. Revier) von Polizisten verprügelt und mit dem Kopf auf eine Tischkante geschlagen worden. Priebe erlitt einen Nasenbeinbruch. Im Juli vorigen Jahres wurde der Schlosser Frank Fennel Opfer der Sondereinheit. Fennel wurde mit Knüppeln und Fäusten traktiert, getreten und mit dem Kopf auf einen Betonboden geschlagen.

Während die Staatsanwaltschaft in beiden Fällen die Strafermittlungsverfahren gegen die Polizisten wegen Körperverletzung und versuchten Totschlags einstellte, da angeblich die Beteiligten nicht ermittelt werden konnten, war die Zivilkammer des Landgerichts unnachgiebiger und verurteilte die Polizei im Februar auf Zahlung von Schmerzensgeldern in Höhe von 2500 Mark beziehungsweise 4000 Mark. Das Gericht attestierte, daß beide Opfer im Revier von der Sondereinheit „vorsätzlich mißhandelt“ worden seien.

In einer Sitzung des Innenausschusses der Bürgerschaft hatte sich Innensenator Hackmann am Dienstag abermals vor die Mannen der Sondertruppe gestellt. Nach Auffassung Hackmanns seien die „16E“-Beamten Opfer einer gezielten „Szenekampagne“ geworden,

1auf die auch Richter hereingefallen seien. Dennoch gab Hackmann den Parlamentariern zur Kenntnis, daß es aufgrund der Berichterstattung 17 Umbesetzungen gegeben und er eine „verstärkte innerdienstliche Kontrolle“ angeordnet habe. Aufgrund der Landgerichtsurteile habe Hackmann zudem verfügt, daß die eingestellten Ermittlungsverfahren gegen die beteiligten Polizisten wieder aufgenommen werden. Die Akten seien der Staatsanwaltschaft zugeleitet worden. Kai von Appen