Geisterradeln erlaubt

■ Einbahnstraßen für RadlerInnen freigegeben

Was bei den meisten RadlerInnen bisher eh gang und gäbe war, ist nun offiziell möglich: Als erste Stadt in der Bundesrepublik hat Bremen seine Einbahnstraßen für RadfahrerInnen in beide Richtungen geöffnet. Am Mittwoch wurden die ersten Einbahnstraßen in Findorff freigegeben.

Doch wer nun überall in der Stadt gegen den Strom trampelt, ist bereits wieder auf dem besten Wege in die Illegalität: Die neue Regelung gilt nämlich nur in Tempo 30-Gebieten, vornehmlich also in reinen Wohngebieten. Ausgenommen vom bremischen Novum sind Einbahnstraßen im sogenannten „Vorhaltenetz“ — bei dieser Umschreibung handelt es sich schlicht um Hauptverkehrsstraßen.

Ein weiterer Schritt in Richtung RadlerInnen-Freundlichkeit,

nach der Einführung der „Fahrradstreifen“ (Contrescarpe) im Jahr 1978 und den 1980 geschaffenen „Fahrradstraßen“ im Jahr 1980. Das Gegenstrommodell gibt es in Saarbrücken schon länger, wenn auch nur als Modellversuch — und auch Frankfurt hat längst Interesse bekundet.

Bis zur flächendeckenden Einführung des radelnden Gegenverkehrs muß man sich zunächst übrigens noch gedulden: Bis alle Tempo-30-Gebiete mit der erforderlichen Beschilderung ausgestattet sind, kann es noch eine Weile dauern. Doch sollte dieses Beispiel bundesweit Schule machen, hofft man auf eine Anpassung der Straßenverkehrsordnung an das allgemein praktizierte Fahrradfahrverhalten — dann erübrigt sich nämlich die zusätzliche Beschilderung. jura