Betr.: „Heymes Reisekosten“

■ Gegendarstellung des Intendanten Heyme nebst einiger nachgetragener Details

Die taz hatte am 18.5. über die inzwischen der Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorliegenden Aufwands- und Reisekostennachweise der Intendanz des bremischen Theaters und insbesondere des persönlichen Beraters des Intendanten, Franz E. Peschke, berichtet.

Dazu erreichte uns die folgende Gegendarstellung Heymes:

„Die Behauptung, Herr Heyme habe versucht, Reisekosten ohne jede Abrechnung einzutreiben bzw habe über Dr. Andreas Fuchs versucht, Reisekosten ohne Belege erstattet zu bekommen, ist falsch.

Richtig ist, daß Herr Heyme mit Schreiben vom 27.1.92 an Herrn Dr. Fuchs die Frage gerichtet hat, ob es ihm möglich sei, das Problem der Erstattung von Kosten zu klären, die in der Vorbereitungszeit seiner Intendanz in Bremen entstanden und von ihm verauslagt worden seien, oder ob er sich insoweit an die Kultursenatorin wenden müsse. Herrr Dr. Fuchs hat Herrn Heyme daraufhin an die Bremer Theater GmbH verwiesen. Mit Schreiben vom 9.12.92 hat Herr Heyme dann den Verwaltungsdirektor der Bremer Theater GmbH, Herrn Rempe, gebeten, ihm mitzuteilen, was bezüglich der Kostenerstattung geschehen müsse. Auf diese Anfrage reagierte Herr Rempe mit der Feststellung, er sehe persönlich keine Möglichkeit, weitere Kosten zu erstatten, nachdem er die Unterlagen geprüft habe, die für die Angeltung des Aufwandes während der Vorbereitung der Intendanz maßgeblich seien.“

Wir drucken diese Gegen- Stellungnahme des Bremer Intendanten gern vollständig ab, müssen aber im Interesse der Wahrheitsfindung Details nachtragen. Bei den Reisekosten und sonstigen Spesen zur Vorbereitung der Intendanz geht es um eine Summe von DM 160-170.000. Heyme hatte die Ausgaben im wesentlichen von einem Recklinghauser Konto vorgestreckt, die Bank hatte im Herbst 1992 den Ausgleich des Kontos angemahnt.

Vertraglich war vom Bremer Theater eine Kostenobergrenze von DM 120.000 mit Heyme vereinbart worden. Heyme hat im vergangenen Herbst gegenüber dem Rathaus (Staatsrat Fuchs) das Problem angesprochen. Fuchs verwies ihn aber an das zuständige Kulturressort. Heyme hat dann gegenüber der Theater- GmbH versucht, die vereinbarte Summe um ca. DM 45.000 aufgestockt zu bekommen. Als der Verwaltungschef des Theaters, Rempe, den Vorgang auf dem Tisch bekam und „die Unterlagen“ prüfte, war das der Vertrag mit Heyme — Belege oder Quittungen lagen damals nicht vor. Rempe erklärte gegenüber der taz, er habe nach Prüfung dieser Unterlage erklärt, im Vertrag stünden die DM 120.000 als Obergrenze. Zweitens habe er darauf verwiesen, daß er davon ausgehe, daß das Geld nicht ohne Belege überwiesen werden könne. Insbesondere wenn eventuell mehr gezahlt werden solle, müsse der Mehrbedarf nachgewiesen werden.

Daraufhin und erst Ende April übergab Intendant Heyme seinem Verwaltungschef zwei Aktenordner. Im ersten waren seine eigenen Belege, im zweiten Ordner die Belege seines persönlichen Beraters, die Verwaltungschef Rempe nach einer ersten Prüfung der Staatsanwaltschaft übergeben hat. K.W.