Kein Grund zur Überprüfung

■ Anwaltskammer muß „Deutsches Rechtsbüro“ tolerieren

Schon die Presseerklärung, in der sich die Hanseatische Anwaltskammer vorsichtig gegen rechtsextreme oder ausländerfeindliche Äußerungen ausspricht, ist für Präsident Klaus Landry ein gewagter Schritt. „Die Kammer darf nur zu berufsspezifischen Fragen Stellung beziehen.“

Aus diesem Grund sieht Landry keine Möglichkeit, gegen das „Deutsche Rechtsbüro“, das Mitgliedern der rechten Szene juristischen Beistand anbietet, vorzugehen. Obwohl das Büro unter einem Hamburger Postfach zu erreichen ist, „haben wir keinerlei Erkenntnisse, daß Hamburger Rechtsanwälte dort mitarbeiten“. Hinter der Adresse stehe ein „Bürger, von dem wir nicht sagen können, ob er überhaupt Jurist ist“.

Die Hanseatische Anwaltskammer sieht derzeit auch keinen Grund, die Tätigkeit des „Rechtsbüros“ zu überprüfen. „Wir würden nur ermitteln, wenn wir Informationen hätten, daß hier Rechtsanwälte das Recht verletzen“, erklärt Geschäftsführer Ove Simonson. Eine Zusammenarbeit mit dem „Rechtsbüro“ allein sei nicht standeswidrig.

Vor zehn Jahren hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß „ein aktives Eintreten für eine als verfassungsfeindlich angesehene Partei die Zulassung zum Anwaltsberuf nicht ausschließt, solange der Bewerber die freiheitlich demokratische Grundordnung nicht in strafbarer Weise bekämpft“. Deshalb sind auch der Anwaltskammer als Zwangsrepräsentanz der Anwälte die Hände gebunden.

Landry findet es „unerträglich, wenn sich Anwälte gemein machen mit Leuten, die Häuser und Menschen anzünden“. Doch: „Es wäre relativ einfach, Stellung zu beziehen, und deshalb ist es schade, daß wir es einfach nicht dürfen.“

Torsten Schubert