Hauskauf im Ausland

taz-Leser aufgepaßt: Beim Kauf eines Feriendomizils im Ausland ist Vorsicht geboten. Darauf hat die Bundesnotarkammer anläßlich des 24. Deutschen Notartages gestern in Hamburg hingewiesen. Im europäischen Ausland sei zwar in der Regel wie in Deutschland die Beurkundung eines Kaufvertrages für ein Haus oder eine Wohnung durch einen Notar vorgeschrieben, trotzdem müsse der Käufer auf der Hut sein. Dringend anzuraten sei die Hilfe eines Dolmetschers.