Uhl will an Gaertners Geld

■ Dürfen mit dem BSHG-19-Geld Löcher im ABM-Topf gestopft werden? Prüfauftrag des Senats / Sozialsenatorin wehrt sich gegen Zweckentfremdung

Chance für Frauen: Auf BSHG-19-Stellen Nähen lernen Foto: Tristan Vankann

Sozialsenatorin Gaertner ist sauer: Die Arbeitssenatorin will ihr ans Spielgeld. 33 Millionen hatte das Ressort 1992 für Maßnahmen, mit denen Langzeitarbeitslose durch einen einjährigen Arbeitsvertrag (nach § 19 Bundessozialhilfegesetz) aus dem Kreis der Sozialhilfeempfänger in den Kreis der Arbeitslosengeld-Empfänger aufsteigen sollten. Da letzteres nicht aus der kommunalen Kasse, sondern aus Nürnberg bezahlt wird, spart Bremen auf diese weise letztlich Geld — wenn die Maßnahmen sich wirklich an potentielle Langzeit-Fälle wenden.

Nun hat die Sozialsenatorin 1992 locker 10 Millionen weniger ausgegeben, dennoch für 1993 einen um 11 Millionen vergrößerten Topf mit 44 Millionen für BSHG-Stellen erhalten, wovon sie voraussichlich wiederum 8 Millionen nicht ausgibt. Die Idee, nun die Arbeitssenatorin das Geld verwalten zu lassen, hat nicht den Hintersinn, daß dieses Ressort senatsbekannt für ihre Lockerheit beim Geldausgeben ist, sondern gleichzeitig soll eine Umschichtung bewirkt werden: ausfallende ABM-Mittel sollen aus dem BSHG-Topf ersetzt werden.

„Eine andere Zielgruppe“ würde dann bedient, stellt die Sozialsenatorin so auch in ihrer Stellungnahme zu dem Prüfauftrag“ des Senats fest. Wenn das Geld vom Arbeitsressort ausgegeben würde, wäre eine „Zweckentfremdung“ zu befürchten. Wenn hingegen die eingesparten Mittel beim Sozialressort für die gestiegenen Sozialhilfe-Ausgaben verwandt werden, bleibt der gute Zweck erhalten.

Die Sozialsenatorin ist dementsprechend dagegen, daß man ihr den BSHG-19-Topf nimmt. Und sie fügt einen kleinen Seitenhieb an: 1985 hat das Sozialressort einmal 5,2 Millionen für Ausbildungszwecke von Sozialhilfeempfängern dem Arbeitsressort übergeben. Bis heute, so die interne Senatsvorlage, sei kein Nachweis erbracht, was man bei „Arbeit“ mit dem Geld angestellt habe... K.W.