Bannmeile für Mißhandler

■ GAL-Initiative: Mißhandelten Frauen soll grundsätzlich die eheliche Wohnung zugewiesen werden

800 mihandelte Frauen suchen jährlich in Hamburgs Frauenhäusern Schutz. Wenn frau die Flucht ergreift, bedeutet das oftmals, ihre Wohnung und ihr soziales Umfeld gänzlich abzuschreiben. Und damit soll nach dem Willen der GAL jetzt Schluß sein. Durch eine Gesetzesinitiative auf Bundesratsebene soll durchgesetzt werden, daß mißhandelten Frauen grundsätzlich die eheliche Wohnung zugesprochen wird. Die Juristin Simone Heller: „Da jede Mißhandlung eine Härte bedeutet, ist eine Alleinzuweisung der ehelichen Wohnung gerechtfertigt“

Es ist oft das gleiche Leid: Der Mann verpügelt seine Partnerin, sie flüchtet in ein Frauenhaus, um sich vor der Männergewalt zu schützen und von den Strapazen psychischer oder körperlicher Gewalt zu erholen. Wenn sich frau dann wieder ein wenig aufgerappelt hat, die eheliche Wohnung als ihr normales Lebensumfeld beansprucht, ist es oft zu spät. Denn nur wenn sie umgehend Anspruch auf die eigenen vier Wände erhebt, so Monika Bartosch vom zweiten Hamburger Frauenhaus, also die Mißhandlungen womöglich noch vorzeigen oder zumindest durch Zeugen belegen kann, hat sie vielleicht eine Chance.

Sehr oft geht es anders aus: Denn nach der geltenden Rechtsprechung zum Paragraph 1361b Bürgerliches Gesetzbuch muß eine „schwere Härte“ vorliegen – also die Frau zum wiederholten Mal schweren Mißhandlungen ausgesetzt gewesen sein, wenn sie das alleinige Benutzungrecht der ehelichen Wohnung durchsetzen will. Heller: „Sie hat die gesamte Beweislast. Bestreitet der Mann Mißhandlungen, hat sie kaum eine Chance.“

Häufiger Grund die Klage abzuweisen ist zudem die Befürchtung vieler Richter, der Mann könne in die Obdachlosigkeit abgleiten, während der Frau oft ein Leben im Frauenhaus zugemutet wird. Bartosch: „Es kann nicht länger hingenommen werden, daß Frauen und Kinder der Gewalt ausgesetzt sind, ihre Wohnung verlieren, und der Mißhandler weiter in der meist dann zu großen Wohnung bleibt.“

Daß es auch anders geht, hat Simone Heller untersucht. Vorbild war das amerikanische „Go-Order“ System. Liegt der Verdacht einer Mißhandlung vor, kann ein Richter auch kurzfristig und ohne große Beweise der Frau die Wohnung – zunächst für eine begrenzte Zeit – zuweisen. In dieser Zeit darf der Mißhandler weder die Wohnung betreten noch die Frau oder die Kinder am Arbeitsplatz oder in der Schule aufsuchen. Nach drei Monaten Frist entscheidet dann das Gericht über eine endgültige Regelung. GALierin Krista Sager: „Das Interesse der Frauen an der ehelichen Wohnung hat trotz einer möglichen Traumatisierung wegen der Wohnungsnot sehr zugenommen.“

Kai von Appen