EG prüft Bremer Gesetz

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muß entscheiden, ob das Bremer Gleichstellungsgesetz mit europäischem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist. Urheber dieses Rechtsstreits auf höchster europäischer Ebene ist ein Mann, der Abteilungsleiter im Gartenamt werden wollte. Ihm wurde jedoch eine Frau vor die Nase gesetzt. Begründung: Bei gleicher Qualifikation sei in Bremen „eine Frau vorrangig zu berücksichtigen“. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Kassel verwies den Fall zur höchsten europäischen Instanz (Az.: 1 AZR 590/92). dpa