Sperre gegen Asyl: Transitlager in Schönefeld

■ Exterritoriales Gelände auf Flughafen / Entscheidung über Zulassung vor Ort

In wenigen Tagen, am 1. Juli, tritt der umstrittene Asylkompromiß in Kraft. Wer aus einem „sicheren Drittland kommend sich nach Deutschland durchgekämpft hat, fliegt raus. Die Flüchtlinge, deren Fluchtweg nicht über das sichere Drittland führte, sondern die per Flugzeug direkt aus einem sogenannten „sicheren Herkunftsland“ in Berlin einschweben, unterliegen besonderen Bestimmungen. Dies regeln die neuen Paragraphen 18a und 74a des Ausländergesetzes. Demnach werden die Papiere und das Asylbegehren der Ankömmlinge noch vor der Einreise nach Deutschland geprüft. Die Entscheidung über die Zulässigkeit eines Asylverfahrens findet also ab dem 1. Juli nicht mehr auf deutschem Boden statt, sondern auf dem zum exterritorialen Gelände erklärten Flughafen.

Weil dies aber nicht von einer Minute auf die andere möglich ist, werden zum 1. Juli auf fünf deutschen Flughäfen – Frankfurt, Düsseldorf, Hamburg, München und Berlin – Sammelunterkünfte eingerichtet. In Berlin wird es am Flughafen Schönefeld stehen, dort wo die meisten Flüge aus Osteuropa ankommen. Im Unterschied zu Frankfurt/Main, wo Platz für 600 Menschen geschaffen wird, soll es in Berlin 40 Plätze geben. Die Flüchtlinge können sich dort maximal 19 Tage aufhalten. Denn innerhalb von zwei Tagen muß die Außenstelle des Bundesamts für die Anerkennung politischer Flüchtlinge über den Antrag entscheiden. Maximal drei Tage haben die Geprüften nach einer Ablehnung Zeit, einen vorläufigen Antrag auf Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht einzureichen. Dann muß innerhalb von 14 Tagen das Gericht über diesen Antrag entschieden haben. Verpassen die Richter – etwa wegen Arbeitsüberlastung – diesen Termin, dann dürfen die Flüchtlinge die Sammelunterkunft auf dem Flughafen verlassen und im Asylbewerberheim in der Streitstraße die Entscheidung abwarten.

Nach Auskunft von Polizeidirektor Kobschätzki, Leiter des für alle drei Berliner Flughäfen zuständigen Bundesgrenzschutzes, werden die 40 Plätze vorerst ausreichen. Darauf habe man sich gestern bei einer Besprechung von Flughafenleitung, Bundesgrenzschutz und Ausländerbehörde geeinigt. Ungeklärt sei aber, wer die Kosten der „Flughafenunterkunft“ – die Kobschätzki auf keinen Fall „Lager“ nennen möchte – und die Rückflugtickets für abgelehnte Asylbewerber übernimmt. Laut Paragraph 74 des Ausländergesetzes hat das Land Berlin die Unterkunft zu finanzieren und den Flug in die ungeliebte Heimat „der Unternehmer eines Verkehrsflughafens“. Die Flughafengesellschaft Schönefeld kann nur hoffen, daß die Füchtlinge ab dem 1. Juli so schlau sind und über Tegel oder Tempelhof nach Berlin einfliegen. Weil dort nämlich keine exterritoriale Unterkunft vorgesehen ist, dürfen sie gleich in die Streitstraße wandern. Anita Kugler