General Aidids mobile Eingreiftruppe in Belet Huen

■ Nach bisher von Bonn verschwiegenen Erkenntnissen verfügt der Clanchef im so- malischen Einsatzort der Deutschen über eine Hundertschaft bewaffneter Kämpfer

Der gegen die UN-Truppen rebellierende somalische „Warlord“ Aidid verfügt auch in der deutschen Einsatzregion um Belet Huen über ein militärisches Potential. Diese von der Bundesregierung bisher verschwiegene Tatsache geht aus dem Schriftsatz der beiden Rechtsanwälte hervor, die die Regierung vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Eilantrag der SPD vertreten.

„General Aidid verfügt in der Region Belet Huen über etwa 100 mobilisierbare bewaffnete Männer, die etwa 25 mit rückstoßfreien Leichtgeschützen bewaffnete Kfz, sogenannte Technicals, besitzen“, heißt es in dem Schreiben der Anwälte Knut Ipsen und Jochen Frowein vom 17. Juni, das der taz vorliegt.

Ebenfalls überraschend: Aidid ist laut Regierungsschriftsatz in Belet Huen geboren. Der hier dominierende Hawadle-Clan sei auch „stammesmäßig mit General Aidid verbunden“. Er verhalte sich aber „bisher neutral“. Aidid, so betonen die Regierungsanwälte, übe in Belet Huen „derzeit keine Macht aus“. Die Clan-Ältesten im Einsatzort der Deutschen hätten sich von ihm in letzter Zeit „deutlich distanziert“.

Auch die mit dem General sympathisierenden islamischen Fundamentalisten spielten im Alltag von Belet Huen „keine Rolle“. Sie beschränkten sich, so heißt es beruhigend, „auf Handel und Schmuggelgeschäfte, unter anderem zur Waffenbeschaffung über die nahe Grenze“.

„... kurzfristig nicht zur Aufgabe zu zwingen sein“

„Derzeit“, so heißt es weiter, sei nicht zu erwarten, „daß sich die stabile Sicherheitslage im Großraum Belet Huen in einem überschaubaren Zeitraum verändern wird“. Differenzierter wird in dem Regierungspapier die Lage in Mogadischu beurteilt, wo deutsche Soldaten nicht nur im Unosom-Hauptquartier Dienst tun, sondern auch Transporte vom Hafen nach Belet Huen weiterleiten müssen. Die Sicherheitslage sei hier zwar „insgesamt unter Kontrolle“. Aidid werde aber trotz der UN-Angriffe „kurzfristig nicht zur Aufgabe zu zwingen sein“. Während dem Stab von Unosom II attestiert wird, er befinde sich „im sichersten Bereich der Hauptstadt Somalias“, wird der Landweg durch Mogadischu zurückhaltender beurteilt. Es gebe, so heißt es lediglich, eine „günstige Voraussetzung für eine Wiederherstellung einer sicheren Landverbindung aus der Stadt nach Norden und damit nach Belet Huen“. Hans-Martin Tillack