Flughafen: Gericht soll Betriebszeiten kürzen

■ Anwohner klagen gegen Landezeiten bis 24 Uhr

Die Verlängerung der Betriebszeiten beim Bremer Flughafen für sogenannte „Homecarrier“-Maschinen wird jetzt noch einmal das Oberverwaltungsgericht in Bremen beschäftigen. Rechtsanwalt Prof. Dr. Hans Ganten hat dort letzte Woche im Auftrag zweier Flughafen-Anwohner einen Antrag eingereicht, nach dem das Wirtschaftsressort als Genehmigungsbehörde aufgefordert wird, die „zusätzlichen Flugbewegungen nach Ablauf einer möglichst kurzen Dispositionszeit für die betroffenen Flugunternehmen wieder für unzulässig“ zu erklären: Ab 22 Uhr soll am Flughafen Bremen nach dem Willen der Kläger Ruhe herrschen.

Die Wirtschaftsbehörde hatte nach einem entsprechenden Senatsbeschluß im Februar 1992 die Betriebszeiten der Flughafen GmbH auf insgesamt 17 Stunden (6.00 Uhr bis 23.00 Uhr) für solche Flugzeuge verlängert, die hier in Bremen gewartet werden (homecarrier). Zusätzlich wird diesen Flugzeugen in der Nacht eine Verspätungsfrist von einer Stunde eingeräumt (Landen bis 24.00 Uhr). Dagegen haben Anwohner Widerspruch eingelegt, der bislang jedoch noch nicht entschieden ist. Die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs hat die Wirtschaftsbehörde mit einem Sofortvollzug der Betriebszei tenverlängerung ausgesetzt. Die Begründung lautete: Die Verlängerung der Betriebszeiten sei von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse für Bremen und müsse deshalb sofort umgesetzt werden, die Anwohner seien keinerlei unzumutbaren Beeinträchtigungen ausgesetzt.

In der Begründung ihres Antrages erklären die Kläger dagegen: Die Behörde spiele die auftretenden Lärmbelastungen für die Anwohner einerseits herunter, andererseits aber werde der Sofortvollzug zum angeblichen Wohle des Wirtschaftsstandortes Bremen angeordnet. Wenn es tatsächlich nur um zwei Landungen zwischen 22.30 Uhr und 24.00 Uhr gehe, könne davon doch nicht das Wohl Bremens abhängen, folgert Ganten. Hier werde ein „minimaler Vorteil eines einzigen Unternehmens (Hapag-Lloyd, d.Red.) vor den Schutz tausender vom Lärm betroffener Anwohner gestellt“. Ganten hat außerdem die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des laufenden Widerspruchs beantragt. mad