Bad Kleinen

Die Empörung über das Informationsverhalten der zuständigen Behörden im Zusammenhang mit der GSG-9-Aktion von Bad Kleinen ist unverständlich. So und nicht anders wurde noch bei jedem Fehlverhalten, bei jeder Panne im Amt verfahren – und zwar nicht mit böser Absicht, sondern notgedrungen. Schließlich sind auch Aufsichtsbehörden zur Solidarität gegenüber beschuldigten bzw. sich fehlverhaltenden Beamten verpflichtet, haben sie darüber hinaus vor allem auch den Autoritätsverlust der Behörde, der aus solchem Fehlverhalten unvermeidlich resultieren muß, soweit als möglich zu begrenzen. Sind Pannen offenkundig geworden, so wird dementsprechend stets und selbstverständlich ein schützender Wall aus Informationssperre, aus verschleiernden, ablenkenden Fehl- und Halbinformationen usw. um das peinliche Geschehen errichtet – zum vermeintlichen Nutzen des Staates, der Allgemeinheit. Wenn der neuernannte Innenminister jetzt Aufklärung „ohne Wenn und Aber“ verspricht, dann ist das bloß eine taktische Variante – entspräche er wirklich seinen markigen Worten, so wäre er ein pflichtvergessener Dienstherr!

Wen das stört, wer das unerträglich findet, der sollte nicht Köpfe fordern, sondern einen modernen demokratischen Öffentlichen Dienst, in dem die verpflichtende „Klassensolidarität“ des Dienststandes, dessen Dienstherrenfixierung, dessen institutsionsorientierte „Staatsdienerschaft“ endlich hinter der Verpflichtung gegenüber dem Volk, dem Bürger, dem Menschen zurücktritt. Und zwar nicht nur verbal, sondern per Rechtsdefinition! [...] Georg Ignatius, 1. Vorsitzender, Demokratie International/Initiative für Verantwortlichkeit im Staat e.V., Malsburg-Marzell