Auch künftig Auskünfte durch das LfV

Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) wird auch künftig bei der Erteilung von öffentlichen Auskünften das Individualinteresse der Bürger und das Interesse der Allgemeinheit an der Geheimhaltung von Informationen abwägen. Das teilte die Innenverwaltung gestern mit. Die Behörde reagierte damit auf Äußerungen des Datenschutzbeauftragten Hansjürgen Garstka, der sich für eine generelle Auskunftspflicht des LfV ausgesprochen hatte. Im Gegensatz zu Garstkas Auffassung sei die Begründung eines „besonderen Interesses“ bei der Beantragung der Auskunft nicht verfassungswidrig, heißt es aus dem Innensenat. Nach Ansicht Garstkas ergibt sich ein „besonderes Interesse“ bereits aus dem Recht auf informelle Selbstbestimmung. Dieser Argumentation sei jedoch bereits das Abgeordnetenhaus bei der Beratung des im Januar 1993 in Kraft getretenen Gesetzes über die Auskunftserteilung durch das LfV nicht gefolgt. Den „gesetzgeberischen Willen“ sollte auch der Datenschutzbeauftragte zur Kenntnis nehmen.