Schule als Ausländer-Polizei?

■ Eingabeausschuß fordert Kontrolle nicht-deutscher Kinder / Schulsenatorin Rosemarie Raab: „Das ist nicht Aufgabe der Schulen“     Von Kaija Kutter

Alles muß seine Ordnung haben, und ist etwas nicht eindeutig geregelt, so ist dies abzustellen. So dachten jetzt die Vertreter von CDU, SPD, FDP im Eingabeausschuß der Bürgerschaft, der bei Abschiebungen das letzte Wort hat. Erst diese Woche galt es wieder, über das Schicksal eines 19jährigen iranischen Schülers zu entscheiden, der kurz vor dem Abitur steht. Da dem Ausschuß im vergangenen Jahr mehr als ein Dutzend Petitionen vorlagen, in denen Lehrer oder Schulen drum baten, ihre Schützlinge nicht abzuschieben, soll diese leidige Angelegenheit jetzt ein für allemal beendet werden.

In einem „Grundsatzbeschluß“ fordern die Abgeordneten vom Hamburger Senat, doch bitte sicherzustellen, daß „vor der Aufnahme von Schülern und Schülerinnen grundsätzlich deren Aufenthaltsstatus geklärt“ werde.

„Es kann unserer Meinung nach nicht angehen, daß Schüler, die sich hier illegal aufhalten, zur Schule gehen“, erklärte Ausschuß-Sprecherin Petra Brinkmann (SPD) im Gespräch mit der taz. „Wir möchten, daß die Schulen sich bei der Ausländerbehörde erkundigen oder aber entsprechende Papiere verlangen“.

„In der Konsequenz bedeutet dies, daß Schulen den Schülern die Aufnahme verweigern müssen“, befürchtet die GAL-Politikerin Anna Bruns, die als einziges Ausschußmitglied gegen den Beschluß gestimmt hat. Oder, schlimmer noch, daß Schulleiter in die Verlegenheit kommen, Schüler mit illegalem Status bei der Ausländerbehörde zu denunzieren. Nach Paragraph 76 des Ausländergesetzes sind öffentliche Stellen verpflichtet, derartige Informationen weiterzugeben, wenn sie denn davon Kenntnis erhalten. Bislang hat die Schulen nur zu interessieren, ob die Kinder in Hamburg gemeldet sind - wie bei allen deutschen Kindern auch.

Um die Beschulung der Kinder von Asylsuchenden hatte es bereits zu Beginn der 80er Jahre Streit gegeben. Damals hatte Schulsenator Joist Grolle per Richtlinie verfügt, daß auch ausländische Kinder, die in Hamburg ihren Wohnsitz haben, zur Schule gehen müssen. Seine Nachfolgerin Rosemarie Raab hatte diesen Standpunkt Anfang des Jahres in der Drucksache „Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge in Hamburg“ noch einmal bekräftigt: „Schon aus humanitären Gründen und zur sozialen Stabilisierung“, heißt es dort, sei die „Bereitstellung eines schulischen Angebots“ erforderlich. Die Schulsenatorin gestern gegenüber der taz: „Ich werde die Schulen nicht anweisen, entgegen der bisherigen Praxis vor Aufnahme eines Schülers zunächst dessen aufenthaltsrechtlichen Status zu klären. Das ist nicht Aufgabe der Schulen.“

Ihre Partei-Genossin Petra Brinkmann ist da anderer Meinung: „Eine polizeiliche Meldung reicht nicht aus“, sagt die SPD-Politikerin. Die Richtlinien seien zudem „uralt“. Man werde die Sache „nicht im Sande verlaufen lassen“ und in der Bürgerschaft wieder nachfragen, was aus der Aufforderung an den Senat geworden ist.

In einem anderen Bereich haben sich die SPD-Genossen aus dem Eingabeausschuß schon mehr durchgesetzt. Um zu verhindern, daß sich Studenten mit illegalem Status an der Uni aufhalten, soll eigens das Hochschulgesetz geändert werden (taz berichtete). Wissenschaftssenator Leonhard Hajen ließ seine Behörde auf Druck des Senats eine entsprechende Gesetzes-Ergänzung vorbereiten, zu der die sechs Hamburger Hochschulen bis Ende Oktober Stellung nehmen sollen.